Kostenübernahme

Die Kosten für eine Psychotherapie werden im Normalfall von den Krankenkassen übernommen. Ich behandle Patienten aller Kassen, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler.

Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von diesen nach Antragstellung in der Regel übernommen.

Private Versicherung und Beihilfe
Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei privat Versicherten auch übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
Hier richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).